Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Seifert Berlin
Bereitstellung:
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier vor, das bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder,
falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Sollte das Zimmer bei Nichtanreise oder kurzfristiger Stornierung nicht weiter vermietet werden können wird eine Stornogebühr von 80 % in Rechnung gestellt. (§ 651 BGB) Der Gastwirt ist verplichtet nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Mögkichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Um- und Abbestellung:
Logis – bis zu 14 Personen – Individualgast.
Logis ab 14 Personen – Gruppenarrangement
bis 90 Tage vor Ankunft – vollständige Abbestellung möglich
bis 45 Tage vor Ankunft – bis zu 50 % der vereinbarten Logisnächte oder Personen
bis 30 Tage vor Ankunft – bis zu 20 % der vereinbarten Logisnächte oder Personen
bis 10 Tage vor Ankunft – bis zu 10 % der vereinbarten Logisnächte oder Personen
Andere Absprachen bedürfen der Schriftform.
Verbindlichkeit von Angeboten:
Sofern nicht anders schriftlich in der Buchungsbestätigung festgehalten, verstehen sich die ausgezeichneten Preise als Inklusivpreise- einschließlich Bedienungsgeld und gesetzlicher MwSt.
Zahlung:
Gastrechnungen sind sofort bar Kasse zu bezahlen.
Haftung:
Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher haften in vollem Umfang dem Hotelier für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.
Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume, berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses ohne daß hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
Wird der Hotelier durch Streik oder höhere Gewalt in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden, jedoch ist der Hotelier verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse in denen der Gast Gegenstände beläßt, unverschlossen bleiben. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben, oder im Zimmersafe zu deponieren.
Das Hotel übernimmt nur eine Haftung, wenn Geld offen gegen Quittung hinterlegt ist.
Abreise
Der Gast wird gebeten, dem Empfang spätestens bis 10.00 Uhr seine Abreise mitzuteilen und das Zimmer bis 11.00 Uhr zu räumen, da das Hotel sonst einen neuen Tag berechnet.
Weckaufträge:
Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
Gerichtstand:
Ist der Betriebsort des Unternehmers- Berlin. Abweichende Geschäftsbedingungen sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.